Ist Ihre Website barrierefrei?
Mit dem Inkrafttreten des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) vom 28. Juni 2025 ergeben sich wichtige Änderungen, die auch für die Konzeption und Umsetzung von zukünftigen Webprojekte relevant sind.
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und zielt darauf ab, digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen. Dies betrifft eine Vielzahl von Bereichen, darunter auch Websites und mobile Anwendungen, die von Unternehmen und Organisationen für Endverbraucher angeboten werden.