Seit dem 28. Juni 2025 gelten in Deutschland neue Anforderungen an die Barrierefreiheit bestimmter digitaler Produkte und Dienstleistungen. Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), mit dem der European Accessibility Act in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Für Unternehmen bedeutet das: Auch Websites und digitale Angebote können unter die gesetzlichen Anforderungen fallen – insbesondere dann, wenn darüber Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher angeboten werden.
Digitale Barrierefreiheit ist dabei mehr als die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Sie verbessert die Zugänglichkeit und Bedienbarkeit einer Website und ermöglicht mehr Menschen einen einfachen Zugang zu Ihren Informationen und Angeboten.
Das BFSG betrifft unter anderem Unternehmen, die bestimmte digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Dazu können beispielsweise Online-Shops, Buchungsangebote und andere elektronische Dienstleistungen gehören.
Für bestimmte Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sieht das Gesetz Ausnahmen vor. Ob und in welchem Umfang eine Website tatsächlich unter die Anforderungen des BFSG fällt, hängt jedoch vom jeweiligen Angebot und der konkreten Nutzung ab.
Unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung ist digitale Barrierefreiheit eine sinnvolle Investition in Benutzerfreundlichkeit, Zugänglichkeit und die Qualität Ihres Webauftritts.