Mit dem Inkrafttreten des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) vom 28. Juni 2025 ergeben sich wichtige Änderungen, die auch für die Konzeption und Umsetzung von zukünftigen Webprojekte relevant sind.
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und zielt darauf ab, digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen. Dies betrifft eine Vielzahl von Bereichen, darunter auch Websites und mobile Anwendungen, die von Unternehmen und Organisationen für Endverbraucher angeboten werden.
Betroffen sind Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten (B2C). Online-Shops, Buchungsportale, Websites mit Buchungstools, Webformularen oder Dienstleistungsangeboten fallen unter das Gesetz.
Kleine Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern oder 2 Millionen Euro Jahresumsatz können unter Umständen Ausnahmen geltend machen. Inhalte von Drittanbietern müssen nicht zwingend barrierefrei sein, wenn sie nicht vom Unternehmen selbst entwickelt oder beauftragt wurden.
Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?
Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass sie von allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – uneingeschränkt genutzt werden kann. Das bedeutet beispielsweise:
Gute Tastaturbedienbarkeit
Verständliche Texte und klare Strukturen
Ausreichende Farbkontraste
Alternative Texte für Bilder (Alt-Texte)
Unterstützung von Screenreadern
Möglichkeit zur Anpassung von Textgröße und Kontrast.
Warum ist das wichtig für Sie?
Rechtliche Konformität: Sie vermeiden mögliche Abmahnungen und Bußgelder.
Größere Zielgruppe: Sie erreichen eine breitere Nutzerbasis, da Ihre Inhalte für alle zugänglich sind.
Besseres Image: Sie demonstrieren soziale Verantwortung und Engagement für Inklusion.
Verbesserte SEO: Barrierefreie Websites sind oft auch suchmaschinenfreundlicher.
Was Sie tun können
Sie können entscheiden, ob Sie Ihre bestehende Website soweit als technisch möglich barrierefrei umgestalten lassen oder von Grund auf eine neue, BFSG-konforme Website entwickeln lassen möchten.
Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Online-Präsenz zukunftssicher und für alle zugänglich ist.