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Ist Ihre Website barrierefrei?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 und setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Ziel ist, digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen – das betrifft ausdrücklich auch Websites und Apps, die Unternehmen für Endkunden anbieten. 

Die wichtigsten Maßbahmen

  • Wahrnehmbarkeit: Bereitstellung von Alternativtexten (ALT-Texte) für Bilder, Untertitel für Videos und ausreichend Farbkontrast.
  • Bedienbarkeit: Die gesamte Website muss via Tastatur navigierbar sein (ohne Maus), Fokus-Indikatoren müssen sichtbar sein.
  • Verständlichkeit: Nutzung einfacher Sprache, logische Strukturierung (Überschriften-Hierarchie) und konsistente Navigation.
  • Robustheit: Kompatibilität mit Screenreadern und anderen assistiven Technologien
  • Dokumentation: Erstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit, die den Stand der Umsetzung darlegt und einen Feedback-Mechanismus

Betroffen sind Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten (B2C) – etwa Online-Shops, Buchungsportale, Websites mit Buchungstools, Webformulare oder Dienstleistungsangebote.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen – allerdings nur, wenn beide Bedingungen erfüllt sind: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme. Für Hersteller und Händler von Produkten gilt diese Ausnahme nicht. Inhalte von Drittanbietern müssen nicht zwingend barrierefrei sein, sofern Sie sie nicht selbst entwickelt oder beauftragt haben.
Technische Grundlage ist die europäische Norm EN 301 549, die wiederum auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, aufbaut.

Eine barrierefreie Website kann von allen Menschen genutzt werden – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Konkret heißt das:

Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur
Verständliche Texte und klare Strukturen
Ausreichende Farbkontraste
Alternativtexte für Bilder (Alt-Texte)
Unterstützung von Screenreadern
Anpassbare Textgröße und Kontraste

Rechtssicherheit: Sie vermeiden Abmahnungen und Bußgelder.
Größere Reichweite: Ihre Inhalte erreichen alle Nutzer – auch die, die Sie sonst verlieren.
Besseres Image: Sie zeigen Verantwortung und gelebte Inklusion.
Bessere Google-Sichtbarkeit: Barrierefreie Seiten sind in der Regel auch suchmaschinenfreundlicher.

Sie haben zwei Wege: Ihre bestehende Website so weit wie technisch möglich barrierefrei umgestalten lassen – oder eine neue, von Grund auf BFSG-konforme Website entwickeln. So machen Sie Ihren Online-Auftritt zukunftssicher und für alle zugänglich.

Sie sind unsicher, ob Sie betroffen sind? Ich prüfe Ihre Website und sage Ihnen ehrlich, was nötig ist.

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