Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG):
Als Webdesigner bin ich bestrebt, nutzerfreundliche und innovative Websites zu gestalten. Mit dem Inkrafttreten des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) vom 28. Juni 2025 ergeben sich wichtige Änderungen, die auch für die Konzeption und Umsetzung von zukünftigen Webprojekte relevant sind.
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und zielt darauf ab, digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen. Dies betrifft eine Vielzahl von Bereichen, darunter auch Websites und mobile Anwendungen, die von Unternehmen und Organisationen für Endverbraucher angeboten werden.
Betroffen sind Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten (B2C). Online-Shops, Buchungsportale, Websites mit Buchungstools, Webformularen oder Dienstleistungsangeboten fallen unter das Gesetz.
Kleine Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern oder 2 Millionen Euro Jahresumsatz können unter Umständen Ausnahmen geltend machen. Inhalte von Drittanbietern müssen nicht zwingend barrierefrei sein, wenn sie nicht vom Unternehmen selbst entwickelt oder beauftragt wurden.
Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?
Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass sie von allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – uneingeschränkt genutzt werden kann. Das bedeutet beispielsweise:
Gute Tastaturbedienbarkeit
Verständliche Texte und klare Strukturen
Ausreichende Farbkontraste
Alternative Texte für Bilder (Alt-Texte)
Unterstützung von Screenreadern
Möglichkeit zur Anpassung von Textgröße und Kontrast
Warum ist das wichtig für Sie?
Rechtliche Konformität: Sie vermeiden mögliche Abmahnungen und Bußgelder.
Größere Zielgruppe: Sie erreichen eine breitere Nutzerbasis, da Ihre Inhalte für alle zugänglich sind.
Besseres Image: Sie demonstrieren soziale Verantwortung und Engagement für Inklusion.
Verbesserte SEO: Barrierefreie Websites sind oft auch suchmaschinenfreundlicher.
Was ich für Sie tun kann:
Ich helfe Ihnen dabei, Ihre bestehende Website soweit als technisch möglich barrierefrei zu gestalten oder von Grund auf eine neue, BFSG-konforme Website zu entwickeln damit Ihre Online-Präsenz zukunftssicher und für alle zugänglich ist.
Nach einem Audit und Optimierung Ihrer Website installiere ich einen Assistant. Mit diesem Widget erreichen Sie eine umfangreiche Zugänglichkeit Ihres Webauftritts.
Gerne berate ich Sie umfassend zu den technischen Aspekten der Barrierefreiheit Ihrer Website und unterstützen Sie bei der Implementierung notwendiger Anpassungen. Bitte beachten Sie jedoch, dass mein Service keine Rechtsberatung umfasst. Angesichts der komplexen und sich ständig weiterentwickelnden gesetzlichen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und andere relevante Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit, empfehle ich Ihnen dringend, sich bei rechtlichen Unsicherheiten oder spezifischen Fragen zur Gesetzeskonformität Ihrer Website anwaltlich beraten zu lassen. Ein auf IT-Recht spezialisierter Anwalt kann Ihre individuelle Situation prüfen und eine fundierte Einschätzung zu möglichen Risiken und notwendigen Schritten geben.